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   BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84   

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https://dejure.org/1985,12693
BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84 (https://dejure.org/1985,12693)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1985 - 1 StR 827/84 (https://dejure.org/1985,12693)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 1 StR 827/84 (https://dejure.org/1985,12693)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
    Nach heutigem Verständnis genügen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434; 1982, 285, 286; 1984, 360 m.w.N.).

    Bei einer Gesamtfreiheitsstrafe - wie sie hier vorliegt - ist eine Gesamtwürdigung der "Tatseite" geboten (BGHSt 29, 370, 380) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80].

    Einzubeziehen sind auch Umstände, die nach der Tat eingetreten sind (BGHSt 29, 370, 372 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434, 435; 1983, 218; Strafverteidiger 1984, 375).

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
    Nach heutigem Verständnis genügen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434; 1982, 285, 286; 1984, 360 m.w.N.).

    Dabei können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; 1983, 118, 119; 1984, 360, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
    Nach heutigem Verständnis genügen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434; 1982, 285, 286; 1984, 360 m.w.N.).

    Dabei können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; 1983, 118, 119; 1984, 360, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81

    Starfbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Begründung einer günstigen

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
    Nach heutigem Verständnis genügen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434; 1982, 285, 286; 1984, 360 m.w.N.).

    Einzubeziehen sind auch Umstände, die nach der Tat eingetreten sind (BGHSt 29, 370, 372 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434, 435; 1983, 218; Strafverteidiger 1984, 375).

  • BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
    Dabei können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; 1983, 118, 119; 1984, 360, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82

    Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
    Dabei können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; 1983, 118, 119; 1984, 360, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 741/82

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Tat - Vorherige Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
    Einzubeziehen sind auch Umstände, die nach der Tat eingetreten sind (BGHSt 29, 370, 372 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434, 435; 1983, 218; Strafverteidiger 1984, 375).
  • BGH, 31.01.1984 - 1 StR 4/84

    Besondere Umstände - Tat - Notwendigkeit der Erörterung

    Auszug aus BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
    Einzubeziehen sind auch Umstände, die nach der Tat eingetreten sind (BGHSt 29, 370, 372 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434, 435; 1983, 218; Strafverteidiger 1984, 375).
  • BGH, 14.03.1986 - 2 StR 52/86

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für das

    Einzubeziehen sind auch Umstände, die nach der Tat eingetreten sind (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Januar 1985 - 1 StR 827/84), so die Tatsache, daß sich die Lebensverhältnisse eines Angeklagten inzwischen stabilisiert haben (vgl. BGH, Beschluß vom 29. April 1985 - 3 StR 97/85).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 241/86

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen günstiger Sozialprognose - Erziehungsgedanke

    Der Senat kann die unterbliebene Gesamtwürdigung (BGH NStZ 1982, 285, 286 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH StV 1981, 21/22 und 1982, 570; BGH, Beschlüsse vom 26. April 1980 - 4 StR 208/80 -, vom 24. Januar 1985 - 1 StR 827/84 - und vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86), die Sache des Tatrichters ist, nicht selbst nachholen.
  • BGH, 26.03.1985 - 1 StR 674/84

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Die Strafkammer führt bei der Bemessung der Freiheitsstrafe eine Reihe von Milderungsgründen auf, die näherer Erörterung im Rahmen einer Gesamtwertung bedurften, ob es sich um Milderungsgründe von besonderem Gewicht handelt, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Januar 1985 - 1 StR 827/84 -).
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